Notare und Notarinnen

Notare und Notarinnen

Notarinnen und Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristinnen/Juristen, die einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren der Rechtspflege und damit des Gemeinwesens leisten. Der Gesetzgeber hat den Notarinnen und Notaren die Stellung einer unparteiischen öffentlichen Institution eingeräumt. Der Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt im täglichen Umgang mit dem Bürger und der Gestaltung seiner bedeutenden Rechtsverhältnisse.

Die Tätigkeit der Notarinnen/Notare

Zu den Aufgaben der Notarinnen/Notare gehören in erster Linie die Beratung sowie das Entwerfen und Beurkunden von Verträgen in Bereichen, die für den Bürger von besonderer Bedeutung sind. Den Notarinnen/Notaren sind daher ausschließliche Zuständigkeiten im Grundstücksrecht, in großen Teilen des Gesellschafts- und Erbrechts sowie im Familienrecht übertragen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Notarinnen/Notare sich ausschließlich mit diesen Rechtsmaterien beschäftigen. Eine verantwortungsvolle und umfassende Wahrnehmung ihrer Funktionen erfordert vertiefte Kenntnisse auch in anderen Disziplinen, insbesondere dem öffentlichen Bau- und Erschließungsrecht, dem Verbraucherschutz- sowie dem Steuerrecht.

Erforderliche Qualifikationen

Der Zugang zum Notaramt in Hamburg setzt außer zwei juristischen Staatsexamina eine zusätzliche mehrjährige Ausbildung zum/r Notar/in voraus, den sogenannten Anwärterdienst. Dies sichert sowohl die Qualität des Fachwissens, als auch die Entwicklung der Persönlichkeit und damit einhergehend der sozialen Kompetenz. Bei der Auswahl der Bewerber um die Aufnahme in den notariellen Anwärterdienst und bei der späteren Bestellung zum/r Notar/in werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Leistungen einer/s Bewerberin/s dürfen an seiner fachlichen Eignung keine Zweifel aufkommen lassen. Darüber hinaus muss sie/er die für den Notarberuf erforderliche Aufgeschlossenheit gegenüber den rechtlichen und menschlichen Problemen der Beteiligten aufweisen und in der Lage sein, den notwendigen vertrauensvollen Kontakt mit der rechtsuchenden Bevölkerung aufzubauen. Erforderlich sind weiterhin ein Gespür für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Dimension ihrer/seiner Tätigkeit, sicheres Auftreten, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen, Integrität, Kreativität, Einsatzfreude, Belastbarkeit und Eigenverantwortlichkeit.

Anwärterdienst für das Notaramt

Nach der Aufnahme in den Anwärterdienst für das Notaramt werden die Notarassessorinnen und Notarassessoren in der Regel drei Jahre auf das Amt der/s Notarin/s vorbereitet (§ 7 BNotO). Während des Anwärterdienstes gewinnen die Notarassessorinnen und Notarassessoren praktische Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notarinnen und Notaren, durch die Übernahme von Notarvertretungen und Notariatsverwaltungen und durch die Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Für die Dauer des Anwärterdienstes stehen Notarassessorinnen und Notarassessoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat. Sie haben dieselben allgemeinen Amtspflichten wie Notarinnen/Notare und erhalten - nach Alter und Familienstand - Bezüge, die denen einer/s Richterin/s auf Probe (R 1) angeglichen sind. Notarassessorinnen und Notarassessoren sind Mitglieder des Notarversorgungswerkes.

Laufbahn als Notar/in

Nach Ableistung des Anwärterdienstes besteht die Möglichkeit, sich auf eine freie Notarstelle im Bezirk der Hamburgischen Notarkammer zu bewerben. Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung erhält der/die Bewerber/in im Rahmen einer Vereidigung die Bestellungsurkunde ausgehändigt. Er/Sie ist damit zum/r hauptberuflichen Notar/in auf Lebenszeit ernannt. Notarinnen und Notare haben für ihre Tätigkeiten von den Rechtsuchenden Gebühren nach Maßgabe des Gerichts- und Notarkostengesetzes zu beanspruchen. Aus dem Gebührenaufkommen bestreitet der/die Notar/in seine/ihre Kosten (Personalkosten, Miete für die Geschäftsräume, Beiträge zur Haftpflichtversicherung und Notarkammer, Ausgaben für Einrichtungen und EDV etc.). Aus dem Gebührenaufkommen abzüglich aller Kosten ergibt sich somit das zu versteuernde Einkommen des/r Notars/in. Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der/die Notar/in das 70. Lebensjahr vollendet, scheidet er/sie aus dem Amt aus.