Quereinsteiger
Tätigkeit
Bei den Notarinnen und Notaren arbeiten neben Volljuristen und Notarfachangestellten auch immer mehr Quereinsteiger. Die Tätigkeit entspricht dabei weitestgehend den Tätigkeiten von ausgebildeten Notarfachangestellten. Hierzu gehören
- die eigenverantwortliche Betreuung von Mandanten während der gesamten Zusammenarbeit,
- die Vorbereitung von Verträgen,
- die Unterstützung des Notars bei jeglichen Vorgängen und Abläufen im Notariat,
- die Erstellung und Überwachung von Kostenrechnungen und
- die Kommunikation mit Behörden und Gerichten.
Je nach mitgebrachter Qualifikation können Quereinsteiger auch als Schnittstelle zwischen Notaren und Volljuristen arbeiten und inhaltlich anspruchsvolle rechtliche Tätigkeiten ausüben. Viele Notariate bieten ein eigenes „Trainee Programm“ für Quereinsteiger an und finanzieren Fortbildungen beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAI).
Qualifikation
Die Position als Quereinsteiger steht Absolventen mit Bachelorabschluss im Bereich Recht/Wirtschaftsrecht sowie Juristen mit 1. Staatsexamen und Bewerbern mit einem vergleichbaren Abschluss offen. Auch Verwaltungsangestellte und Menschen mit Erfahrungen in anderen Berufen mit rechtlichen Bezügen, können sich gerne auf eine Position als Quereinsteiger bei uns bewerben.
Vergütung
Aufgrund der Unterschiede der mitgebrachten Qualifikationen und Berufserfahrung ist eine pauschale Aussage zu der Vergütung von Quereinsteigern nicht möglich. Wir empfehlen daher, Ihren Gehaltswunsch direkt in der Bewerbung anzugeben.
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