Kosten
Kann sein, dass Sie durch Ihre/n Notar/in eine Menge sparen.
Gar keine Frage: Die Einschaltung Ihres/r Notars/in kann sich rechnen. Er/Sie ist nämlich normalerweise gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht meinen. Zumal Ihr/e Notar/in für die Beratung – neben der Beurkundung – nichts extra verlangt. Diese „kostenlose“ Beratung sollten Sie sich also unbedingt zunutze machen. Außerdem erledigt der/die Notar/in ja auch die Abwicklung für Sie. Das ist ebenfalls viel wert. Genau wie die Tatsache, dass Sie alles aus einer Hand bekommen. Überhaupt kann Ihnen die Einschaltung eines/r Notars/in einiges an Kosten ersparen. Vor allem langfristig gesehen. Allein schon deshalb, weil Sie mit einem/r Notar/in oft nur einen Berater für beide Seiten brauchen. Dank seiner Neutralität.
Auch der Blick in die Zukunft lohnt sich: Wenn Sie etwa Ihren letzten Willen in einem notariellen Testament oder Erbvertrag niederlegen, ersparen Sie Ihren Erben meist die Kosten für den Erbschein. Und wenn Sie bedenken, was Ihnen ein Ehevertrag oder eine gütliche Einigung über die wichtigsten Streitpunkte im Falle einer Trennung an Kosten für das Verfahren vor Gericht erspart, werden Sie uns zustimmen: In einer Urkunde von Ihrem/r Notar/in ist Ihr Geld gut angelegt.
Alles hat seine Ordnung. Dank Gebührenordnung.
Was die Gebühren für den/die Notar/in angeht, erwarten Sie zum Glück keine bösen Überraschungen. Denn die Kosten sind gesetzlich festgelegt. Eine höhere Forderung würde also schlicht und einfach gegen das Gesetz verstoßen. Genau wie ein Rabatt. Ohnehin überprüft die staatliche Aufsicht regelmäßig, dass sich die Notare/ Notarinnen auch an die Vorschriften halten. Warum das so ist? Weil sich Preiswettbewerb und Neutralität nicht vertragen. Deshalb ist die Wahl Ihres/r Notars/in auch keine Frage der Kosten.
Normalerweise einigen sich die Beteiligten gleich bei der Beurkundung eines Vertrags darüber, wer am Ende die Kosten trägt. Allerdings: Wenn derjenige, der die Rechnung übernommen hat, nicht zahlt, kann der/die Notar/in sein Geld von allen Beteiligten verlangen. Notfalls kann er seine Kostenforderung sogar vollstrecken. Und zwar ohne Gerichtsbeschluss. Vergessen Sie bei Ihrer Kalkulation nicht, dass sowohl das Grundbuchamt als auch das Handelsregister für ihre Arbeit Gebühren erheben. Genau wie Ihr/e Makler/in eine Provisionen. Mal ganz abgesehen von eventuell fälligen Steuern, wie beispielsweise der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf.
Wenn Sie gerne wissen möchten, was genau finanziell auf Sie zukommt, fragen Sie Ihre/n Notar/in ruhig vorher nach den Gebühren. Und sprechen Sie auch mit ihm/ihr, wenn Ihnen eine Rechnung unklar ist. Sollten Fragen offen bleiben, kann der/die Notar/in bei der zuständigen Notarkammer oder Notarkasse nachhaken, ob die Rechnung richtig ist. Sollten Sie dennoch anderer Meinung sein, können Sie sich an das zuständige Landgericht wenden. Selbstverständlich gebührenfrei.
Der Wert bestimmt den Preis.
Eine/n Notar/in soll sich jeder leisten können. Deshalb richten sich die Gebühren für den/die Notar/in immer nach dem Wert des Geschäfts. Und nicht nach dem Arbeitsaufwand. Dabei richtet sich der Geschäftswert grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen Wert: Also nach dem Kaufpreis. Oder, bei Schenkungen, nach dem Verkehrswert.
Zudem gibt es unterschiedliche Sätze für die verschiedenen Tätigkeiten Ihres/r Notars/in. Bezugspunkt ist dabei immer der volle Gebührensatz: Der fällt etwa dann an, wenn der/die Notar/in eine einseitige Erklärung von Ihnen beurkundet. Zum Beispiel ein Testament oder eine Grundschuld. Verträge dagegen wird er/sie mit der doppelten Gebühr berechnen. Dazu kommen dann unter Umständen noch Gebühren für extra Arbeiten, wie die Einholung von Genehmigungen oder einer Bestätigung, etwa wann der Kaufpreis fällig ist. Die Auslagen Ihres/r Notars/in für Abschriften, Porto oder Telefon müssen Sie natürlich ebenfalls ersetzen. Als letztes fällt schließlich noch die gesetzliche Umsatzsteuer an. Aber mit der haben Sie wahrscheinlich sowieso gerechnet.