Streit

Krieg oder Frieden? Liegt ganz bei Ihnen.

Ehe man sich’s versieht, steckt man mitten im schönsten Streit. Mit dem Ehepartner oder dem Nachbarn. Den Miterben oder dem Vertragspartner. Bevor Sie sich jetzt allerdings auf einen Riesenkampf einlassen, sollten Sie erst mal überdenken, ob der denn tatsächlich sein muss. Denn oft lohnt sich der Disput gar nicht. Besonders, wenn womöglich Missverständnisse im Spiel sind. Selbst wenn Sie im Recht sind, fahren Sie unter Umständen besser, wenn Sie nachgeben. Weil Sie sich so nicht nur Ihre Beziehung erhalten. Sondern sich auch eine Menge Zeit und Ärger ersparen. Und überhaupt: Wer sagt denn, dass Sie in einem Rechtsstreit der Stärkere wären? Deshalb sollten Sie nur dann vor Gericht gehen, wenn Sie wirklich keine andere Möglichkeit sehen.

Bevor es soweit ist, sollten Sie also erst überlegen, welche Alternativen es gibt. Schließlich gibt es viele Möglichkeiten, einen Streit aus der Welt zu schaffen. Wenn Sie sich zum Beispiel bei der Auslegung einer notariellen Urkunde nicht einig sind, lohnt es sich, mit dem/der Notar/in zu sprechen, von dem sie stammt. Aber auch wenn es ganz einfach darum geht, unterschiedliche Interessen zusammenzukriegen, hilft er/sie Ihnen gerne. Eines allerdings verbietet das Gesetz dem/der Notar/in: Nämlich ganz allein nur Ihre Interessen zu vertreten. Dafür haben dann aber auch beide Seiten die Sicherheit, dass sie ihm/ihr vertrauen können.

Ganz bestimmt keine Bagatelle: Die Streitschlichtung.

Vor den Kadi können Sie noch früh genug. Erst sollten Sie versuchen, die Sache friedlich zu lösen. Nämlich schlicht und einfach schlichten zu lassen. Am besten mit der Unterstützung eines neutralen Streitmittlers. Ohnehin ist eine außergerichtliche Einigung meist schneller und günstiger. Und weniger bürokratisch sowieso. Wenn Sie es richtig anstellen, brauchen Sie während Ihrer Verhandlung auch keine Angst vor der Verjährung zu haben. Ihre Rechte aus der Einigung können Sie sogar vollstrecken. Vorausgesetzt, Sie haben sich bei einem/einer Notar/in geeinigt. Oder vor einer anerkannten Gütestelle. Es gibt übrigens Bagatellstreitigkeiten, mit denen sich die Gerichte in manchen Bundesländern nicht gleich abgeben wollen. Da sind Sie dann verpflichtet, fürs Erste eine Schlichtung zu versuchen, bevor Sie den Kadi bemühen. Zum Beispiel bei bestimmten Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder bei bestimmten Ehrverletzungen. Aber auch bei anderen Streitigkeiten kann es sich lohnen, einen neutralen Vermittler einzuschalten.

Inzwischen können Sie sich bestimmt denken, dass der/die Notar/in als Schlichter besonders gut geeignet ist. Nicht nur, weil er/sie unparteiisch ist. Sondern weil er/sie auch die nötigen Fachkenntnisse hat. Und dazu noch Vermittlungsgeschick. Alles unerlässliche Voraussetzungen, wenn Sie kultiviert streiten wollen. Egal, ob ums Erbe oder um Scheidungsvereinbarungen. Um gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten oder etwa mit Ihrem Nachbarn um rübergefallenes Laub oder anderes. Die Chancen stehen damit bestens, dass sie sich friedlich einigen.

Wir sehen uns vor Gericht!

Der Gang zum Kadi ist beschlossene Sache. Doch vor dem eigentlichen Prozess versucht auch das Gericht noch, auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. In einer Güteverhandlung. Zudem kann es den Parteien auch eine Streitschlichtung außerhalb des Gerichts vorschlagen. Zum Beispiel bei einem/einer Notar/in. Für die Streitkultur vor Gericht ist dann allerdings der Rechtsanwalt zuständig. Er begleitet Sie im Prozess und außerhalb. Egal ob es zum Urteil kommt oder Sie sich in einem Vergleich einigen. Welches Gericht dabei für Ihren Fall zuständig ist? Nun, wenn es nicht gerade um einen Streit mit Ihrem Arbeitgeber oder einer Behörde geht, sind normalerweise die sogenannten ordentlichen Gerichte zuständig. Also entweder das Amtsgericht oder das Landgericht. Vors Amtsgericht gehen Sie, wenn es etwa um die Miete oder Familienangelegenheiten geht. Oder um vermögensrechtliche Auseinandersetzungen bis zu einem Wert von 5.000 €. Bei höheren Werten ist das Landgericht zuständig. Da müssen Sie sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Beim Amtsgericht dagegen geht’s auch ohne. Ob Sie allerdings auf seine professionelle Hilfe verzichten wollen, sollten Sie sich wirklich gut überlegen. Wenn es Ihnen lediglich darum geht, zu Ihrem Geld zu kommen, müssen Sie übrigens nicht klagen. Da können Sie einfach ein Mahnverfahren einleiten. Dazu brauchen Sie nur einen Mahnbescheid beim Amtsgericht zu beantragen. Dann können Sie sogar ohne Urteil vollstrecken, wenn sich der Gegner gegen den Bescheid nicht gewehrt hat. Erhebt er allerdings Einspruch, bleibt Ihnen dann leider nichts anderes mehr übrig: Sie sehen sich vor Gericht.

Das Schiedsgericht - ein etwas anderes Gericht.

Schon mal was von Schiedsgerichten gehört? Nein. Na, dann wird’s aber Zeit. Immerhin sind sie in manchen Fällen eine Alternative zu den ordentlichen Gerichten. Dabei läuft das Verfahren ganz ähnlich wie bei einem normalen Gerichtsverfahren: Der Schiedsrichter leitet die Verhandlung und trifft am Ende eine Entscheidung. Die ist übrigens genauso verbindlich wie ein Urteil. Aber es gibt in der Regel nur eine Instanz. Wie Sie vors Schiedsgericht kommen? Also, dazu müssen Sie sich zumindest über eines mit Ihrem Kontrahenten einig sein: Nämlich, dass Sie ein Schiedsverfahren wählen. Dann müssen Sie sich noch auf die Zusammensetzung des Schiedsgerichts einigen. Normalerweise entscheiden drei, in Rechtsdingen erfahrene, Schiedsrichter. Dabei werden nicht selten auch Notarinnen und Ntare bestellt. Ohnehin haben die sogar ein eigenes Schiedsgericht: Den Schlichtungs- und Schiedsgerichtshof deutscher Notare. Kurz: SGH. Sein Statut finden Sie hier.

Übrigens hat sich eines im Geschäftsleben längst bewährt: Sie vereinbaren von vorneherein, dass ein eventueller Streit mit Ihrem Vertragspartner vor einem Schiedsgericht ausgetragen wird. Indem Sie zum Beispiel in Ihren Gesellschafts- oder gewerblichen Mietvertrag gleich eine sogenannte Schiedsklausel mit aufnehmen. Damit ist der Gang vor die staatlichen Gerichte ausgeschlossen.