Trennung

Gestritten haben Sie genug. Jetzt muss eine friedliche Lösung her.

Wenn nichts mehr geht, geht man auseinander. Und später dann womöglich vor Gericht. Denn wer seine Ehe scheiden oder seine Lebenspartnerschaft aufheben lassen will, muss das beim Familiengericht beantragen. Bis dort das endgültige Urteil gefällt wird, hat man womöglich schon lange, zermürbende Kämpfe hinter sich. Das bittere Ende: Zu der persönlichen Belastung kommt dann nicht selten auch die wirtschaftliche. Denn in der Regel ist ein Paar nach der Trennung schlechter gestellt als davor. Jetzt heißt es also: Schonzeit für Ihre Nerven. Deshalb ein Vorschlag zur Güte: Eine Trennungsvereinbarung. Wer sich nämlich schon vorher einig ist, hat’s hinterher leichter. Und dabei hilft Ihnen der/die Notar/in. Denn er/sie regelt die wichtigsten Punkte einer Ehescheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Und die wichtigsten Streitfragen für die Zeit bis zum Gerichtsurteil. In Ihrer beider Sinne. Selbst dann, wenn Sie zunächst gar keinen Antrag beim Gericht stellen wollen. Sondern lediglich eine stabile Grundlage dafür brauchen, dass Sie von nun an getrennt leben. Sie werden sicher zustimmen: Eine Trennungsvereinbarung ist der beste Weg, um Zeit und Kosten zu sparen.

Auch wer sich nicht mehr liebt, kann sich einig sein.

Als Eheleute haben Sie es sich nicht leicht gemacht. Warum sollte es dann das Gericht tun? Es erlaubt die einverständliche Scheidung der Ehe nach einem Trennungsjahr nur, wenn Sie sich in einer Scheidungsvereinbarung über einige Punkte geeinigt haben: Als erstes müssen Sie natürlich beide in die Scheidung einwilligen. Dann ist noch das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu klären. Dazu gehört, dass Sie das Umgangsrecht der Eltern mit den Kindern festlegen.

Über gegenseitige Unterhaltsansprüche und die Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder müssen Sie sich ebenfalls einigen. Genau wie über die Benutzung der ehelichen Wohnung und die Verteilung des Hausrats. Der Vorteil der notariellen Urkunde? Gegenüber dem Vergleich vor Gericht kann sie die Kosten drastisch senken. Beim Notar bekommen Sie auch gleich das vollstreckbare Dokument. Zusätzlich können Sie mit Ihrem/r Notar/in noch erbrechtliche Fragen klären. Oder etwa die Aufteilung Ihres gemeinsamen Vermögens regeln. Eine Einigung über die Verteilung der Rentenansprüche, den sogenannten Versorgungsausgleich, kann ebenfalls sinnvoll sein. Wenn Sie die Verhältnisse soweit geklärt haben, kann Ihre Scheidung verhältnismäßig friedlich über die Bühne gehen. Ist das nicht Motivation genug, zum/zur Notar/in zu gehen?

Geteiltes Vermögen, geteilte Meinung?

Bei der Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft wird gerechnet. Jedenfalls dann, wenn Sie keinen notariellen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag haben. Für den Vermögensausgleich müssen Sie erst einmal wissen, was jeder von Ihnen an Besitz mitgebracht hat. Damit sich überhaupt feststellen lässt, wer ihn vermehrt hat. Und um wie viel. Wer mehr gewonnen hat, muss an seinen Partner einen Ausgleich bezahlen. Und zwar die Hälfte des Überschusses. Das gilt auch bei geerbtem oder geschenktem Vermögen. Allerdings nur, soweit sich dessen Wert gesteigert hat. Alles in allem ist es nicht immer einfach herauszufinden, wem was zusteht. Wenn Sie sich allerdings per Trennungsvereinbarung über die Verteilung Ihres Vermögens einigen können, bleibt Ihnen einiges erspart. Besonders, wenn Sie zum Beispiel eine Immobilie gemeinsam gekauft haben. Auch in Bezug auf Schulden sollten Sie sich einigen. Zumal die bei der Verteilung des Vermögens ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Sie sollten hier etwa vereinbaren, welcher Partner sie in Zukunft abbezahlen wird. Und darauf achten, dass die Bank den anderen auch tatsächlich von der Haftung befreit. Wie Sie das in einem Vertrag festhalten, erfahren Sie von Ihrem/r Notar/in.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte den/die Notar/in.

Scheidung ja, Erbe nein. So das Gesetz. Denn mit der Scheidung verlieren die Ehe- oder Lebenspartner ihr Recht auf Erbe und Pflichtteile. Unter bestimmten Voraussetzungen auch schon während der Trennung. Wenn Sie dieses Thema schon vorher regeln wollen, können Sie das bei dem/der Notar/in tun. Etwa mit einem gegenseitigen Verzicht. Oder einer Vereinbarung, die dafür sorgt, dass bestimmte Vermögenswerte bei einer Familie bleiben. Für ihre Rentenansprüche können Eheleute übrigens ebenfalls eine eigene Regelung treffen. Nach dem Gesetz werden sie nämlich ganz einfach geteilt. Wenn Sie allerdings eine Versorgungsvereinbarung treffen, während Ihr Scheidungsantrag schon läuft, muss das Gericht Ihre Vereinbarung zu den Rentenansprüchen bestätigen. Eines sollten Sie noch wissen: Der/Die Notar/in muss immer die Interessen beider Partner im Auge behalten. Je offener und ausführlicher Sie Ihre/n Notar/in also informieren, desto besser kann er Sie beraten. Und trauen Sie sich ruhig, auch sehr Vertrauliches zu besprechen. Denn: Schweigen ist bei uns Pflicht.